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Vertragsärztin / Vertragsarzt


Das elektronische Kommunikationsservice eKOS unterstützt den gesamten Administrationsprozess von der Zuweisungserstellung bis zur Erbringung der Leistung und, je nach System, auch bis zur Leistungsabrechnung. Ziel ist es, langfristig alle Formulare auf Papier abzulösen.  

eKOS steht derzeit für folgende Leistungsarten zur Verfügung:  

  • Computertomographie (CT)
  • Magnetresonanztomographie (MRT)
  • Nuklearmedizinische Untersuchungen 
  • Humangenetische Untersuchungen
  • Klinisch-psychologische Diagnostik
  • Knochendichtemessungen


Der verpflichtende Einführungszeitraum für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte hat mit 01.04.2019 begonnen.


Die nächsten vorgesehenen Leistungsarten sind:

  • Röntgen und Sonographie
  • Röntgen-Therapie


Über den Start eines Pilotbetriebs und den flächendeckenden Rollout werden Sie rechtzeitig informiert.

Ihre Vorteile

  • Nach Absenden der Zuweisung sehen Sie sofort, ob die jeweilige Leistung bewilligungspflichtig ist. Bei bewilligungspflichtigen Leistungen wird die e-Zuweisung automatisch dem zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt.
  • Sie geben nur mehr die medizinischen Inhalte ein, Patienten- und Arzt-Stammdaten werden vom e-card System geliefert.
  • Die Ausstellung einer papierschriftlichen Zuweisung ist nicht mehr zwingend notwendig. Ihre Patientinnen und Patienten benötigen lediglich den Antragscode (per SMS und / oder E-Mail - ein kostenfreies Service der Sozialversicherung bzw. auf dem  „Informationsblatt zur e-Zuweisung" ersichtlich) und die Sozialversicherungsnummer um einen Termin beim Leistungserbringer zu vereinbaren.
    In der Einführungsphase ist ein „Informationsblatt zur e-Zuweisung" in jedem Fall und danach auf Verlangen der Patientin bzw. des Patienten auszuhändigen. Der papierlose Ablauf kann nur gewährleistet werden, wenn alle im Geschäftsprozess involvierten Partner (Leistungsverordner und Leistungserbringer) eKOS nutzen.
  • Jede von Ihnen selbst erfasste e-Zuweisung ist für Sie jederzeit abrufbar.
  • Es gibt nur mehr ein einheitliches „Informationsblatt zur e-Zuweisung“ für alle Sozialversicherungsträger.

 

Was Sie sonst noch wissen sollten

Mit eKOS läuft der Antrag elektronisch. Sie ersparen Ihren Patientinnen und Patienten viele Wege, weil sie sich nicht mehr selbst um die Bewilligung einer Leistung kümmern müssen.

 

Auf Wunsch erhalten Ihre Patientinnen und Patienten eine automatische Benachrichtigung per SMS und / oder E-Mail zum Status des Antrages. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie, wenn es die Patientin / der Patient wünscht, die entsprechende Handynummer und / oder E-Mailadresse in die e-Zuweisung übernehmen.

 

Sobald Ihr Softwareanbieter eKOS implementiert hat, können Sie direkt aus Ihrer gewohnten Umgebung arbeiten. Sie können eKOS aber auch über das e-card System mit den zur Verfügung stehenden Webmasken nutzen. GINS Information für Gesundheitsdiensteanbieter

 

Bei Nutzung von eKOS ist die Zuweisung drei Monate gültig, sofern die e-Zuweisung innerhalb eines Monats ab Erstellung vom Leistungserbringer einmalig abgerufen wird.
Seit der COVID-19 Pandemie sind bis auf Widerruf die Anträge mit Bewilligungsdatum ab 01.06.2020 automatisch 6 Monate ab der Bewilligung gültig.

 

Informationsblatt zur e-Zuweisung

Die papierschriftliche Zuweisung für eKOS-Leistungsarten wird zukünftig über eKOS erstellt.
Die neue Zuweisung kann vom zuweisenden Vertragspartner über das e-card System und von der Patientin bzw. vom Patienten selbst über MeineSV ausgedruckt werden.
Das Informationsblatt ist bis zum 31.12.2024 auch ohne Stempel und Unterschrift des zuweisenden Arztes einer herkömmlichen Zuweisung gleichgestellt, sofern beim Leistungserbringer eine e-card-Konsultation erfolgreich durchgeführt wird. 
Bitte beachten Sie, dass Patientinnen bzw. Patienten auch ohne Informationsblatt zur e-Zuweisung zu Ihnen kommen können. In diesem Fall gibt Ihnen die Patientin bzw. der Patient den Antragscode und die Sozialversicherungsnummer bekannt.
Um die e-Zuweisung abzufragen, geben Sie den Antragscode und die Sozialversicherungsnummer in die eKOS-Applikation (z. B.: e-card Webapplikation) ein.