1. Stufe
Lose orthopädische Schuheinlagen (Maß-, Modell-, Bettungseinlagen) – können durch alle Vertragsärzte und -ärztinnen bewilligungsfrei verschrieben werden.
2. Stufe
Orthopädische Schuhzurichtungen am Konfektionsschuh.
Nur wenn lose Schuheinlagen nicht ausreichen (oder die Besserung mit ihnen nicht erreicht wurde), dürfen orthopädische Schuhzurichtungen verordnet werden. Diese müssen von der SGKK vor der Abgabe verwaltungsmäßig bewilligt werden.
3. Stufe
Orthopädische Maßschuhe – deren Anfertigung ist nur indiziert, wenn mit der Versorgung mit losen Schuheinlagen oder Schuhzurichtungen keine Besserung erreicht werden kann. Auch sie sind durch die SGKK verwaltungsmäßig bewilligungspflichtig.
ACHTUNG!
Auch die Eigenverantwortung des Patienten/der Patientin ist
gefragt! Es sind nicht immer sofort orthopädische Schuheinlagen nötig –
das Tragen passender Schuhe mit ordentlichem Fußbett oder regelmäßige
Fußgymnastik können oft eine nachhaltige Besserung der Beschwerden
bewirken.
Lesen Sie mehr über orthopädische Schuheinlagen.