Im Zentrum steht der Patient und die Verschreibung des für ihn richtigen Medikamentes. Wenn gleichwertige Medikamente mit gleicher Wirkung zur Auswahl stehen, verschreibt der Arzt das kostengünstigere.
Vertrag zwischen SGKK und Ärztekammer Salzburg
Der Vertrag zwischen SGKK und Ärztekammer schreibt fest, dass „der Arzt verpflichtet ist, jenes gleichwertige Medikament aus dem Erstattungskodex zu verordnen, das in Gesamtbetrachtung der medikamentösen Therapie als das kostengünstigste Medikament aufscheint.“
Es wird also kein Wirkstoff verordnet - die Entscheidung, welches Medikament verschrieben wird, liegt ausschließlich beim Arzt.
Verantwortung für Gesundheitssystem und Patienten